Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.02.2026 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2026 bis zum 01.01.2026
13.02.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
21.01.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.12.2024 bis zum 31.12.2024
14.01.2026
Liquidation
12.12.2024
Neueintragungen